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Allgemeine Regel der Überquerung der Grenze der Ukraine

Die Überquerung der Grenze der Ukraine bei den Bürgern der Ukraine, bei ausländischen Bürgern und bei den Personen ohne Staatsangehörigkeit erledigt man in den Übergangsstellen der Staatsgrenze der Ukraine laut der Unterlagen zu Ein- und Ausreise aus der Ukraine. In der Übergangsstelle unterliegen Bürger der Ukraine, ausländische Bürger und Personen ohne Staatsangehörigkeit, und zu ihnen gehörige Fahrzeuge, Fracht und anderes Vermögen der Grenzkontrolle, Zollkontrolle, und in einigen Fällen- Sanitäts- und Quarantäne-, Veterinär-, Pflanzen- und Sanitäts-, und Umweltkontrolle, und auch der Kontrolle der Ausfuhr der kulturellen Wertgegenständen aus der Ukraine. Achtung! Laut der Gesetzgebung der Ukraine, tragen die Bürger der Ukraine, ausländische Bürger und Personen ohne Staatsangehörigkeit strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder andere Haftung für die Verletzung, oder Versuch der Verletzung, des Staatsgrenzregimes der Ukraine, Grenzregimes oder Regimes in Grenzkontrollstellen der Ukraine, für rechtswidrige Verschiebung, oder Gesuch der rechtswidrigen Verschiebung der Fracht, Stoffe, Unterlagen oder anderer Gegenstände, in anderen Fällen der Verletzung des Gesetzes über die Staatsgrenze der Ukraine.

Wie soll man die Immigrationskarte ausfüllen

Die Immigrationskarte ist eine offizielle staatliche Unterlage, die den gesetzlichen Aufenthalt der Ausländer der Ukraine – ausländischen Bürger und Personen ohne Staatsangehörigkeit auf dem Territorium der Ukraine sicherstellt. Die Bestätigung der Registration der Ausländer in der Ukraine ist ein Vermerk der Grenzwache der Ukraine "Einreise" ("Ausreise") in der Immigrationskarte, die auf dem Territorium der ganzen Ukraine gültig ist. Zur Registration bei der Einreise in die Ukraine sind folgende Unterlagen den Angestellten der Grenzwache der Ukraine auszuhändigen: Paß oder andere Ausweisunterlage, und ausgefüllte Immigrationskarte. Die ausländischen Bürger, dessen Alter jünger als 18 Jahre alt ist, sind erlassen von der Pflicht, die Immigrationskarte auszufüllen. Die ausländischen Bürger aus den Ländern wo für die Einreise ein Visum notwendig ist, reisen in die Ukraine für den Zeitraum der Gültigkeit des Visums ein, aber nicht länger als für 6 Monate, und die Bürger aus den Ländern, in denen man für die Einreise kein Visum notwendig ist- nicht länger als für 90 Tage. Die Verlängerung der Dauer des Aufenthalts in der Ukraine wird bei den Behörden der inneren Angelegenheiten. Behörden der inneren Angelegenheiten erledigen auch die primäre Registration der Ausländer in der Ukraine (binnen 30 Tage ab dem Datum der Einreise), die zum ständigen Aufenthalt zum Studium, Arbeitsbeschaffung, Geschäfts- oder Religionstätigkeit, und auch der Flüchtlinge und anderer Kategorien der Bürger. Im Falle des Verlustes des nationalen Passes muß der ausländische Bürger die Empfangsseite und die Behörden der inneren Angelegenheiten sofort benachrichtigen; dazu erhält er eine amtliche Urkunde. In diesem Fall reist man aus laut des nationalen Paß, das man im Konsulat des entsprechenden Landes in der Ukraine schafft. Der ausländische Bürger, der bei dem Ausfüllen der Immigrationskarte unzuverlässige Angaben über sich oder über dem Zweck seiner Reise gegeben hat, kann die Ablehnung der Einreise in die Ukraine erhalten. Die Entscheidung über den Einlass der Bürger über die Grenze wird bei den Angestellten des Grenzenschutzes der Ukraine getroffen. Im Falle des Verlustes der Immigrationskarte, müssen Sie die Behörden der inneren Angelegenheiten sofort informiert gelassen werden, sonst werden Sie als der Verletzer des Grenzenregimes der Ukraine und der Ordnung der Registration angesehen werden.

Zolldeklarierung

Alle Waren, Gegenstände und Fahrzeuge, die die Grenze der Ukraine überqueren, unterliegen die Zollkontrolle. Die Zollbeamten sind berechtigt, die Zwangsmittel gegen den Verletzer der Zollordnung auf dem Territorium der Ukraine im Rahmen seiner Befugnisse zu verwenden. Deklarierung ist eine Erklärung der genauen Informationen über die Waren und Fahrzeuge, über den Zweck seiner Verschiebung über die Grenze der Ukraine, und auch Informationen, die für Zollkontrolle und Zollabwicklung notwendig sind. Die Weisen der Deklarierung sind schriftlich, mündlich oder Wahl des Korridors: „grün“ oder „rot“.

DIE BÜRGER DÜRFEN MÜNDLICH DEKLARIEREN:

  • Die Waren, die in die Ukraine im begleiteten Gepäck, mit jedem Transportmittel eingeführt werden, die mit unbegleiteten Gepäck oder internationalen Postsendungen gesendet werden, mit vollem Wert nicht mehr als 1000 Euro und/ oder mit vollem Gewicht nicht mehr als 100 kg.
  • Die Waren, die in Post-, Gut-, oder Expresssendungen gesendet werden, mit dem vollem Wert nicht mehr als 1000 Euro und mit vollem Gewicht nicht mehr als 100 kg. Diese Waren sind mit dem Einfuhrzoll, in der Höhe, die bei dem Einheitszolltarif der Ukraine festgesetzt wird, mit Mehrwertsteuer und laut der Gesetzgebung, mit Verzehrsteuer und mit anderen Gebühren verzollt.

DIE BÜRGER SIND VEPFLICHTET, SCHRIFTLICH ZU DEKLARIEREN:

  • Die Waren, die in die Ukraine im begleiteten Gepäck, mit jedem Transportmittel eingeführt werden, die mit unbegleiteten Gepäck oder internationalen Postsendungen gesendet werden, mit vollem Wert mehr als 1000 Euro und/ oder mit vollem Gewicht mehr als 100 kg.
  • Die Waren, die in Post-, Gut-, oder Expresssendungen gesendet werden, mit dem vollem Wert mehr als 1000 Euro und mit vollem Gewicht nicht als 100 kg. Diese Waren sind mit dem Einfuhrzoll, in der Höhe, die bei dem Einheitszolltarif der Ukraine festgesetzt wird, mit Mehrwertsteuer und laut der Gesetzgebung, mit Verzehrsteuer und mit anderen Gebühren verzollt. Einfuhr, Ausfuhr und Sendung der Arzneimittel bei den Bürgern über die Grenze der Ukraine sind möglich im Umfang von nicht mehr als 5 Packungen einer Bezeichnung, oder nicht mehr als die Zahl, die für den Kranken für eine Behandlung laut der Ordination notwendig ist.

FOLGENDES WIRD NICHT BESTEURET UND WIRD NACH DEM WUNSCH DER BÜRGER MÜNDLICH DEKLARIERT:

 

  • die Waren mit dem gesamten Wert nicht mehr als 200 Euro;
    die Sachen, die in Zusammenhang mit der Ausreise über die Grenze der Ukraine zum ständigen Wohnsitz ausgeführt werden;
    die Sachen, die ein Bestandteil der in der Ukraine zugunsten des Bürgers- Devisenausländer rechtskräftig beurkundeten Erbe sind;
    die Waren, die zeitweilig unter der Pflicht von seiner Rückeinfuhr / Ausfuhr ausgeführt/ eingeführt sind;
    die Sachen, die bei den Bürgern- Devisenausländern als die Preisen und Auszeichnungen für das Teilnehmen an Wettbewerben und Wettkämpfen auf dem Territorium der Ukraine gewonnen sind;
    Vermögen, persönliche Sachen, inkl. die Sachen zur Anfangsordnung, die in der Ukraine bei den Bürgern- Devisenausländern erworben sind, und die in Zusammenhang mit der endgültigen Ausreise ausgeführt werden;
    die Waren, die bei den Bürgern- Devisenausländern in der Ukraine erhalten sind, mit dem gemeinsamen Wert, die die Summe der in die Ukraine eingeführten Devisen nicht übersteigt;
    die Waren, die bei den Bürgern- Devisenausländern in Zusammenhang mit der endgültigen Ausreise aus der Ukraine ausgeführt werden, auf die Summe, die 80% des während des Studiums oder der Arbeit in der Ukraine erhaltenen Einkommens nicht übersteigt.
  • GENEHMIGT!

    Man darf in die Ukraine die Nahrungsmittel zum eigenen Konsum für den gesamten Betrag nicht mehr als 50 Euro pro Person einführen, aber nicht mehr als eine Packung jeder Bezeichnung, die Nahrungsmittel ohne Packung - nicht mehr als 2 kg jeder Bezeichnung, und auch die Nahrungsmittel zum direkt Konsum- nicht mehr als eine Einheit jeder Bezeichnung.

    Die Nahrungsmittel werden mündlich oder schriftlich, nach dem Wunsch seines Besitzers oder unter der Aufforderung des Zollbeamten, deklariert. Die alkoholische Gentränke- 2 Liter Wein und 1 Liter der starken alkoholischen Getränke, Bier- 5 Liter . Die Tabakwaren - 200 Zigaretten (50 Zigarren oder 250 gr. Tabak) oder den Satz solcher Waren mit dem gesamten Gewicht nicht mehr als 250 gr. Die alkoholische Getränke und Tabakwaren sind von Besteuerung erlassen unter der Voraussetzung, dass sie bei den Bürgern, die 18 Jahre alt sind, eingeführt werden, im begleiteten Gepäck oder im Handgepäck der Bürgern befördert werden, und sie unterliegen der Besteuerung, wenn Ihre Abwesenheit in der Ukraine weniger als 24 Stunden betrug.

    Persönliche Sachen, die direkt bei den Bürgern im begleiteten Gepäck eingeführt werden, oder die in dem unbegleiteten Gepäck mit jeden Transportmitteln übersendet werden, sind mündlich oder schriftliche zu deklarieren, und sind nicht besteuert.

    DIE WAFFE

    Die Schusswaffe, pneumatische und blanke Waffe können die Bürger der Ukraine über die Grenze der Ukraine bloß gemäß der Genehmigung des Innenministeriums der Ukraine, Staatsverwaltung des Innenministeriums und Verwaltung des Innenministeriums der Ukraine. Die ausländische Bürger werden genehmigt, die Waffe bloß auf Grund der Genehmigung Innenministeriums der Ukraine. Die Waffe der Armeetype und die geladene (scharfe) Patronen dazu sind zur Beförderung verboten.

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